Beitragsordnung

vom 31. August 1998
in der Fassung vom 09. März 2001
geändert am 12.März 2004 / 13.März 2009
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.März 2009

  1. Entsprechend der jeweils gültigen Satzung des Heimat- und Fremdenverkehrsvereins Kreischa e.V. (HFVV) ist jedes Mitglied verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

  2. Die Beiträge der natürlichen Personen (einschließlich Studenten, Auszubildenden, Schüler) sind bis 31.03., die der Gemeinden, Hotels, Pensionen, Vermieter, Gaststätten, Unternehmen und Vereine bis zum 31.05. eines jeden Jahres auf das Konto des HFVV zu entrichten.

    Andere Zahlungsweisen sind mit dem Vorstand zu vereinbaren.

    Über den gezahlten Beitrag stellt der Verein auf Anfrage Zahlungsbestätigungen aus.

  3. Über die Verwendung der dem HFVV gezahlten Beiträge ist in der jährlichen Mitgliederversammlung durch den Vorstand Rechenschaft abzulegen.

  4. Die Beitragsordnung ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.

  5. In Sonderfällen entscheidet der Vorstand über den Beitrag

  6. Jährliche Beiträge - ab 01.01.2009

    Gemeinden 0,31 € je Einwohner
    Hotels / Gasthäuser 1,70 € / Bett und Platz im Restaurant
    Pensionen / Vermieter bis 8 Betten (einschließl. FeWo) 39,00 €
    Pensionen / Vermieter ab 9 Betten (einschließl. FeWo) 49,00 €
    Gastraum in Pensionen 10,00 €
    Gaststätten ohne Beherbergungen 1,70 € / Platz
    Unternehmen 5,10 € / Beschäftigten
    mindestens 30,00 € / maximal 1279,00 €
    Vereine 2,60 € / Beschäftigten
    mindestens 30,00 € / maximal 1279,00 €
    Natürliche Personen 25,00 €
    Studenten, Schüler, Auszubildende 15,00 €

Kreischa: 31.08.1998 / 09.03.2001 / 12.03.2004 / 13.03.2009