Die Beitragsordnung
vom 31. August 1998 / in der Fassung vom 09. März 2001 /
geändert am 12.März 2004 / 13.März 2009
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.März 2009
1. Entsprechend der jeweils gültigen Satzung des Heimat- und Fremdenverkehrsvereins Kreischa e.V. (HFVV) ist jedes Mitglied verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2. Die Beiträge der natürlichen Personen (einschließlich Studenten, Auszubildenden, Schüler) sind bis 31.03., die der Gemeinden, Hotels, Pensionen, Vermieter, Gaststätten, Unternehmen und Vereine bis zum 31.05.
eines jeden Jahres auf das Konto des HFVV zu entrichten.
Andere Zahlungsweisen sind mit dem Vorstand zu vereinbaren.
Über den gezahlten Beitrag stellt der Verein auf Anfrage Zahlungsbestätigungen aus.
3. Über die Verwendung der dem HFVV gezahlten Beiträge ist in der jährlichen Mitgliederversammlung durch den Vorstand Rechenschaft abzulegen.
4. Die Beitragsordnung ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
5. In Sonderfällen entscheidet der Vorstand über den Beitrag
6. Jährliche Beiträge - ab 01. 01. 2009
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Kreischa: 31.08.1998 / 09.03.2001 / 12.03.2004 / 13.03.2009 |
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